Corona – Hinweis: Ab dem 04.12.2021 gilt auch für unseren Portalshop und die Portalausstellung 2G. Zutritt ist nur für vollständig geimpfte oder genesene Personen zulässig. Ein Corona-Test reicht für den Zugang nicht. Das gilt für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre mit Ausnahme von Personen, die nachweisen können, dass sie nicht geimpft werden können. Diese Personen müssen dann einen aktuellen (nicht älter als 48 Stunden) Corona-PCR-Test oder einen Corona-Antigen-Test (kein Selbsttest und nicht älter als 24 Stunden) vorweisen können. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre gelten durch die Schultestungen als getestet. In Innenräumen und Wartebereichen muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden.