Obstbaumwart – Schnitt der bisher gepflegten Bäume

Die NABU Naturschutzstation Leverkusen-Köln bietet, gemeinsam mit dem Umweltbildungszentrum Heideportal Gut Leidenhausen, finanziert durch den LVR, eine Seminarreihe mit sieben Terminen rund um das Thema „Obstgehölze“ an. Das Seminar findet unter anderem im „Obst-Arboretum“ (Streuobstwiese) der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln statt. Die Seminare können ohne Vorkenntnisse belegt werden. Parallel laden wir Interessierte herzlich dazu ein, die erworbenen Kenntnisse an zahlreichen freiwilligen Veranstaltungstagen zusammen mit dem Arbeitskreis Streuobstwiesen der Biologischen Station oder im Rahmen der Obstwiesenkommission der Stadt Köln anzuwenden und zu vertiefen. Zum Abschluss der Ausbildung ist eine Zertifizierung der erworbenen Fähigkeiten möglich. Die Seminare gehen jeweils von ca. 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr.


TERMINÜBERSICHT UND THEMEN
Termin offen Schnitt von Bäumen im Ertragsstadium
Termin offen Schnitt Altbäume
Termin offen Veredelungsseminar
22.05.2021 Ökologische Funktion von Streuobstwiesen & Grundlagen der
Streuobstwiesenpädagogik
12.06.2021 Unternutzung Wiesenstruktur
14.08.2021 Sommerschnitt
28.11.2021 Schnitt der bisher gepflegten Bäume

Zielgruppe        Erwachsene
Kosten              Anmeldegebühr pro Seminar: 30 €
                           Anmeldegebühr für alle Seminare im Paket: 100 €
                           Zertifizierungs- und Prüfungsgebühr (optional): 30 €
Anmeldung       verbindliche Anmeldung erforderlich unter
                           Tel: 02203 357651 oder E-Mail: info@gut-leidenhausen.de
                           Anmeldeschluss ist drei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin
                           (vorbehaltlich Verfügbarkeit).
Leitung              Gärtnermeister Stefan Zuber, Alexianer-Klostergärtnerei, Köln-Porz
Treffpunkt          Gut Leidenhausen, Jagdremise

Hunde   an der Leine erlaubt      bedingt barrierefrei

Corona – Hinweis: Ab dem 22.11.2021 gilt auf Gut Leidenhausen 2G: Vollständige Coronaimpfung oder Genesung muss nachgewiesen werden. Ein Corona-Test reicht für die Veranstaltungen nicht. Das gilt für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren mit Ausnahme von Personen, die nachweisen können, dass sie nicht geimpft werden können. Diese Personen müssen dann einen aktuellen (nicht älter als 48 Stunden) Corona-PCR-Test oder einen Corona-Antigen-Test (kein Selbsttest und nicht älter als 6 Stunden) vorweisen können. In Innenräumen und Wartebereichen muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden.