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Satzung für den Portalverein Umweltbildungszentrum Heideportal Gut Leidenhausen e. V.

§ 1 Präambel

Die Wahner Heide und der Königsforst bilden einen der größten Schutzgebietskomplexe in Nordrhein-Westfalen. Eine weitere Dimension erreichte ihre Wertschätzung durch die Aufnahme der Wahner Heide in das „Nationale Naturerbe der Bundesrepublik Deutschland“. Die Akteure in der Region, Gebietskörperschaften, Verbände, Flughafen Köln/Bonn und Übrige haben erkannt, dass der Königsforst und die Wahner Heide auch für sie eine besondere Aufgabe darstellt, die sie nur gemeinsam lösen können. Sie haben daher mit der Unterstützung der Regionale 2010 Agentur das „Forum Wahner Heide/Königsforst“ gegründet.

Nach der Konzeption des „FORUM“ werden Wahner Heide und Königsforst über vier Zugangsorte (Portale) erschlossen und den Besuchern dabei qualifizierte Informationen sowohl über die Gebiete im Allgemeinen als auch über die „Spezialitäten“ des jeweiligen Portalstandortes geboten. Zur organisatorischen Verfestigung des Projekts sind für die vier Portalstandorte „Portalvereine“ gegründet worden, die für die Organisation und „Bespielung“ am jeweiligen Standort verantwortlich sind. Sie sind im Trägerverein „Forum Wahner Heide/Königsforst“ ebenfalls vertreten, um ihre Belange zu artikulieren.

Der Rat der Stadt Köln hat am 14.11.2017 beschlossen, in Gut Leidenhausen ein Umweltbildungszentrum (UBZ) einzurichten. Die Trägerschaft hat der Portalverein Heideportal Gut Leidenhausen übernommen. Der Zweck und die Aufgaben des Portalvereins haben sich dadurch auf den Betrieb eines Umweltbildungszentrums erweitert.

Zielsetzung

Ziel des Umweltbildungszentrums Gut Leidenhausen ist es, Naturerfahrungen und handlungsorientiertes Lernen für den verantwortlichen Umgang mit der Umwelt praxisnah und erlebnisorientiert zu vermitteln. Inhaltlich und thematisch liegt der Schwerpunkt im Bereich der Artenvielfalt und Biodiversität.

Über ein umfangreiches Angebot an Veranstaltungen, vorranging solcher mit Mitmachcharakter, soll die Faszination für die Natur und die Notwendigkeit ihres nachhaltigen Schutzes anschaulich vermittelt werden. Synergieeffekte zu anderen Umweltthemen ergeben sich dabei von selbst, so z.B. die Müllproblematik in Zusammenhang mit der direkten und indirekten Schadwirkung auf Tiere.

Im Vordergrund steht insgesamt das Prinzip des gemeinsamen Erlebens und Entdeckens, welches neben dem Verständnis für die Tiere und Pflanzen im Sinne des forschenden Lernens auch der Verbesserung der sozialen und motorischen Kompetenzen dient. Durch den unmittelbaren Umgang in und mit der Natur soll eine Sensibilisierung für einen behutsamerer Umgang mit den natürlichen Ressourcen auch im eigenen Umfeld erzielt werden. Dies beinhaltet die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Im Sinne der Nachhaltigkeit sollen dabei nicht nur eigene Kompetenzen entwickelt und ausgebaut werden, sondern die Teilnehmer der Bildungsangebote über die gemachten Erfahrungen zu Multiplikatoren werden, die die Thematik in den Wirkungsalltag tragen.

Bei der thematischen Konzeption werden übergeordnete Programme, wie die Biodiversitätsstrategie und das Bundesprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung berücksichtigt.

Im Rahmen des Portalvereines wirken die auf Gut Leidenhausen vertretenen Vereine und Institutionen in kooperativer Weise zusammen.

§ 2 Name und Sitz

1) Der Verein führt den Namen „Umweltbildungszentrum Heideportal Gut Leidenhausen e.V.“ (im Folgenden „Portalverein“ genannt).
2) Der Verein hat seinen Sitz in Gut Leidenhausen, 51147 Köln Porz-Eil.
3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Zweck und Aufgaben

Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des BNatSchG, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Heimatpflege und Heimatkunde, der Bildung, Wissenschaft und Forschung, sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

1) Betreiben eines Besucherinformations- und Umweltbildungszentrums
2) Information und Öffentlichkeitsarbeit
3) Planung und Durchführung von Workshops, Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren, Vorträgen zu Umwelt- und Naturthemen
4) Koordination der Aktivitäten der in Gut Leidenhausen ansässigen Vereine, Institutionen und Akteure
5) Erarbeitung eines jährlichen gemeinsamen Veranstaltungsprogramms
6) Einwerben von Sponsorengeldern, Spenden und Drittmitteln zur Finanzierung des Portals und des Umweltbildungszentrums
7) Koordination der Raumnutzung für Veranstaltungen
8) Beantragung von FÖJ/ Bundesfreiwilligendienst-Stellen und deren Betreuung
9) Ökologisches Flächenmanagement der umliegenden Freiräume in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grün
10) Erstellung eines Veranstaltungskalenders und Internetauftritt mit Webseite für das Umweltbildungszentrum sowie Gestaltung und Betrieb eines gemeinsamen Internetauftrittes im Rahmen des „Forum Wahner Heide/Königsforst e.V.“
11) Erarbeitung von Materialien zur Naturerfahrung und zu anschaulichen Umwelt-Experimenten im direkten Umfeld (z. B. Lehrpfad, Erlebnisheftchen)
12) Projektkonzeption im Bereich der Artenvielfalt mit Umsetzungsmöglichkeiten für Jedermann
13) Beratung zu Umweltfragen
14) Sicherstellung der regelmäßigen Öffnung der Ausstellungsräume, Information der Besucher und Betrieb einer Geschäftsstelle;
15) Führungen zu den Themen des Portals und des Umweltbildungszentrums (in Gut Leidenhausen und der Wahner Heide/Königsforst);
16) Vertretung der Interessen des Portals im „Forum Wahner Heide/Königsforst e.V.“
17) Betreuung des Gebäudemanagements vor Ort, Unterhaltung der Räumlichkeiten, technischen Einrichtungen und Außenanlagen
18) Bauliche Maßnahmen und Unterhaltung der Gehege (Rotwild- Schwarzwildgehege, Greifvogelstation), der Erholungseinrichtungen und waldpädagogischen Einrichtungen (Bänke, Papierkörbe, Schutzhütten, Infotafeln u.a.) im Erholungsgebiet Gut Leidenhausen (finanziert durch Futterverkauf).
19) Unterstützung der Mitgliedsvereine bei gemeinsamen Projekten im Sinne der Satzung des Portalvereins (z. B. Schulklassenbesuche, Maßnahmen der in der Greifvogelstation)

§ 4 Gemeinnützigkeit

20) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
21) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt weder selbst noch zugunsten seiner Mitglieder eigennützige oder eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
22) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Mitgliedschaft

1) Der Verein besteht aus je einem Vertreter folgender in Gut Leidenhausen ansässigen Vereinen/Institutionen und mitwirkender Institutionen:
2)
a) die Stadt Köln, vertreten durch das Umweltamt und/ oder das Grünflächenamt
b) Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. (SDW)
c) Freundeskreis Haus des Waldes e.V.
d) Kölner Jägerschaft e.V.
e) Naturschutzbund Deutschland, Köln und Rhein-Sieg (NABU)
f) Bienenzuchtverein Porz
g) Kölner Eifelverein e.V. gegr.1888
h) Internationaler Bund (IB West gGmbH) Köln
i) Flughafen Köln-Bonn GmbH
j) Parkcafé GmbH& CO. KG
k) Den Vorstandsmitgliedern des Portalvereins für die Dauer der Vorstandstätigkeit
l) Einzelpersonen: Ehrenmitglieder können auf Vorschlag des Vorstands mit einer 2/3 – Mehrheit der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die Gesamtzahl der Ehrenmitglieder darf fünf Personen nicht überschreiten.
3)
4) Über die Aufnahme weiterer Mitglieder und von Fördermitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung (vgl. § 7 Abs. 1, lit. b).
Vorsitzender Jochen Ott / stellv. Vorsitzender Dr. Frank Schornstein / stellv. Vorsitzender Hans-Gerd Ervens/ Geschäftsführer Robert Schallehn
Vereinsregister Köln VR 16381 / Finanzamt Köln-Porz / Steuernummer 216/5728/0205
Sparkasse KölnBonn: BLZ: 370 501 98, Konto-Nr. : 190 26 16 547, IBAN Nr. DE90370501981902616547 COLSDE33
Wahner Heide und Königsforst werden von vier Portalen erschlossen.
Koordinator: Forum Wahner Heide/Königsforst e. V. / www.gut-leidenhausen.de
5) Ein Mitglied scheidet aus:
i) Durch Kündigung: Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und wird mit dem Ablauf des Kalenderjahrs wirksam. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
b) Durch Ausschluss: Der Ausschluss ist zulässig, wenn das Mitglied durch sein Verhalten die Interessen des Vereins in grober Weise geschädigt hat. Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn ein Mitglied länger als 1 Jahr mit Beitragszahlungen im Verzug ist. Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied mit einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

§ 6 Mitgliedsbeiträge

1) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
2) Spenden werden entgegengenommen.

§ 7 Organe

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Der Vorstand kann Arbeitskreise einsetzen, die in der Geschäftsordnung verankert werden.

§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten ausschließlich zuständig:

1) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Vermögens;
2) Aufnahme neuer Mitglieder;
3) Ausschluss von Mitgliedern;
4) Wahl und Abberufung des Vorstandes und einzelner Mitglieder;
5) Beschlussfassung über den jährlichen Wirtschaftsplan/Haushaltsplan sowie über den Maßnahmen- und Arbeitsplan;
6) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes;
7) Bestellung und Abberufung des/ der Geschäftsführers/in;
8) Wahl der Kassenprüfer/-innen und Beschlussfassung gemäß § 14 der Satzung;
9) Entlastung des Vorstandes;
10) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge;
Alle den Verein betreffenden inhaltlichen Aspekte

§ 9 Einberufung der Mitgliederversammlung

1) Die Mitgliederversammlung findet mindestens zweimal jährlich statt. Sie wird vom Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgesetzt. Der Vorstand hat Vorschläge zur Tagesordnung aus dem Kreis der Mitglieder in die Tagesordnung aufzunehmen.
2) Zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn die Einberufung von einem Drittel der Vereinsmitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.

§ 10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

1) Die Mitgliederversammlung wird von dem/der Vorsitzenden geleitet.
2) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden und wird die Mitgliederversammlung über denselben Gegenstand einberufen, so ist sie ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bei der zweiten Ladung muss auf diese Bestimmung ausdrücklich hingewiesen werden.
3) Jedes ordentliche Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme.
4) Bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung entscheidet die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder, soweit sich aus dieser Satzung nichts anderes ergibt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag.
5) Die Aufnahme neuer Mitglieder, die Wahl und Abberufung des Vorstandes, die Beschlussfassung über den jährlichen Wirtschaftsplan sowie über den Maßnahmen- und Arbeitsplan erfordert eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder.
6) Zu einem Beschluss über eine Änderung der Satzung oder über die Auflösung des Vereins ist eine 2/3-Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.
7) Für den Ausschluss eines Mitglieds ist eine 2/3-Mehrheit ohne Berücksichtigung des/der Betroffenen erforderlich.
8) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem/der Vorsitzenden und von dem/der Protokollführer/-in zu unterschreiben und den Mitgliedern unverzüglich zu übersenden ist. Ergeht innerhalb von vier Wochen kein Widerspruch, so gilt das Protokoll als genehmigt.

§ 11 Vorstand

1) Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
2) Der Vorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter oder einzelne Tätigkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung ausgeübt werden.
3) Der Vorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage Aufträge über Tätigkeiten für den Verein gegen eine angemessene Vergütung oder gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung an Dritte vergeben.
4) Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon und Kopier- und Druckkosten. Die Mitglieder und Mitarbeiter haben das Gebot der Sparsamkeit zu beachten. Der Vorstand kann durch Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten Aufwandspauschalen festsetzen.
5) Der Vorstand besteht aus einem/einer Vorsitzenden, zwei Stellvertretern/Stellvertreterinnen, einem/einer Schatzmeister/in sowie aus einer von der Mitgliederversammlung zu bestimmende Zahl an Beisitzern und dem/der Geschäftsführer/in. Die Schriftführung übernimmt die Geschäftsführung. Der/die Vorsitzende muss kein Mitglied der im Portalverein vertretenen Vereine sein. Im Fall der Verhinderung des/der Vorsitzenden wird diese(r) durch eine(n) der beiden Stellvertreter/-innen vertreten.
6) Der/die Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden, der/die Geschäftsführer/in und der/die Schatzmeister/in bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB (Vertretungsvorstand). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten. Die stellvertretenden Vorsitzenden nehmen die Vertretung gemeinsam, aber nur im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden wahr.
7) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Weitere Einzelheiten werden in einer Geschäftsordnung geregelt, die vom Vorstand aufgestellt wird.

§ 12 Wahl des Vorstandes; Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern

1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt.
2) Erhält keiner der Kandidaten/ Kandidatinnen die erforderliche Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Erreicht auch im zweiten Wahlgang kein(e) Bewerber/-in die erforderliche Mehrheit, findet ein dritter Wahlgang statt, bei dem der/die Bewerber/-in mit der höchsten Stimmenzahl gewählt ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.
3) Die Mitglieder des Vorstandes können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Mitgliederversammlung abberufen werden. Ein solcher Grund liegt insbesondere bei grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung vor (§ 27 Abs.2 Satz 2 BGB).
4) Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wird ein Nachfolger für die Restzeit der Amtszeit gewählt.

§ 13 Geschäftsführung

1) Der Vorstand bedient sich zur Erledigung der laufenden Verwaltung eines/ einer angestellten Geschäftsführers/in, soweit die Finanzierung der Stelle gesichert ist. Falls die Beschäftigung eines/ einer angestellten Geschäftsführers/in nicht möglich ist, wird die Aufgabe ehrenamtlich wahrgenommen.
2) Die Aufgaben der/ des Geschäftsführer/in umfasst die Vornahme aller Maßnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb des Vereins mit sich bringt.
3) Der Geschäftsführer/in nimmt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften war. Er/ Sie entscheidet über die Einstellung von Praktikant/innen und Freiwilligendienstler/innen (FÖJ/ BFD) im Rahmen des vom Vorstand vorgegebenen Finanzrahmens.
4) Die Aufgaben der/ des Geschäftsführer/in umfasst die Erarbeitung und Durchführung von Konzepten und Veranstaltungen zur Verwirklichung der Satzungszwecke sowie für die Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Veranstaltungsprogramm, Homepage, Presse).
5) Koordination der gemeinsamen Aktivitäten der Vereine (z. B. Waldweihnacht, Wahner Heide Tag).
6) Der/die Geschäftsführer/in hat innerhalb von sechs Monaten die steuerrechtliche Gewinnermittlung für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Vorstandsmitglied unverzüglich nach Aufstellung zu übersenden.
7) Weitere Aufgaben kann der Vorstand in einer Geschäftsordnung festlegen.

§ 14 Kassenprüfer/innen

1) Die Mitgliederversammlung wählt alle drei Jahre zwei Kassenprüfer/innen und ihre Vertreter/-innen.
2) Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Kassenprüfung bei Verzicht auf die Bestellung von Kassenprüfern/-prüferinnen dem Rechnungsprüfungsamt einer juristischen Person des öffentlichen Rechts übertragen werden.

§ 15 Auflösung

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den „Freundeskreis Haus des Waldes e. V.“, mit der Maßgabe es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige im Sinne des § 2 in Leidenhausen zu verwenden hat.

§ 16 Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister in Kraft.

 

Aufnahmekapazität Wildtierstation




Kontakt Wildtierstation

Tel : 02203 9800541

E- Mail: wildtierstation@gut-leidenhausen.de

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Termine

April 2024

Mo Di Mi Do Fr Sa So
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  • Leidenhausener Heidespaziergang
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  • Exkursion: Was piept denn da?
  • Quer durch die Heide
  • Rundgang um das Wildgehege Brück
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  • Workshop: Frühlingskräuter
  • Schnupperkurs: Waldbaden im Dünnwalder Wald in Kleingruppen
  • ABGESAGT: Hofführung: Spacer z przewodnikiem Gut Leidenhausen
  • Workshop: Nisthilfen für Wildbienen basteln
  • Vortrag: Ökosystem Natursteinmauer - Tipps zur Anlage für Einsteiger:innen
14
  • Exkursion: Fahrt zur Narzissenblüte
  • Wasservogelexkursion: Was planscht denn da?
  • Wildkräuterwanderung
  • Lesung: Es war einmal in einem Wald
  • Workshop: Kräuter in Kosmetik
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16
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18
19
  • Exkursion: Schnepfenbalz in der Wahner Heide
20
  • Mähen mit der Handsense - Anfänger:innen
  • Ohne Bienen keine Äpfel - was Bienen mit unserer Nahrung zu tun haben
  • ABGESAGT: Exkursion: Ethnobotanische Reise - Mit allen Sinnen durch die Zeit
  • Hundevorführung
  • Wald-Workshop
  • Exkursion: Auf der Suche nach Fledermäusen auf Gut Leidenhausen
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25
  • Tag des Baumes
26
  • Vom Steinhaus in die Wahner Heide
  • Malkurs: Malen auf Holzscheiten
27
  • Mähen mit der Handsense - Anfänger:innen
  • Führung Weißer Bogen
  • Kölsche Waldführung rund um Gut Leidenhausen
  • Kinderwerkstatt Zauberseife
  • Radführung durch den äußeren Wald- und Wiesengürtel - Teil 1
  • Kinderwerkstatt Zauberseife
  • Die Wunder und Geheimnisse des Waldes entdecken
28
  • Kommunikation und Sinne im Stadtwald
  • Kölsche Waldführung rund um Gut Leidenhausen
  • Prüfung Sachkundenachweis Hund (40/20)
  • Exkursion: Frühjahrsblüher
  • Workshop: Erste-Hilfe beim Hund
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30
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